Die RTL-Castingshow “Deutschland sucht den Superstar” hat nach Angaben des Jugendmedienschutzes der Landesmedienanstalten zufolge gegen den Jugendschutz verstoßen. Bei den Folgen am 26. & 27. Januar, 2. & 3. Februar 2008 sollen durch die Inszenierung von RTL im Tagesprogramm Entwicklungsbeeinträtigungen bei Kindern unter zwölf Jahren vorliegen. Die KJM kritisierte das Verhalten der Jury und auch die redaktionelle Gestaltung von RTL.
Diese haben die Kandidaten gezielt vor einem Millionenpublikum lächerlich gemacht. Das erfolgte durch Untertitel und Animationen durch die Redaktion. Aufgrund der wiederholten Verstöße des Kölner Privatsenders hat die KJM ein Verfahren eingeleitet und fordert ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro. Außerdem fordert die KJM, dass sämtliche Clips aus Online-Plattformen gelöscht werden.


No comments yet
Kommentar-Feed für diesen Beitrag